Impressum

Impressum und AGB

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

 

Ingeborg Rogge
Junckerstr. 17 B
16816 Neuruppin

Kontakt

Telefon: 0171-7008860
E-Mail: info@rockys-hausboot.de

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Rockys Hausboot“

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Kunden, im Folgenden als „Charterer“ bezeichnet, und „Rocky ́s Hausboot“, vertreten durch Ingeborg Rogge, im Folgenden als „Vercharterer“ bezeichnet, über ein Hausboot abgeschlossen wird.

 

  1. Grundlegendes
  • Das Fahrgebiet erstreckt sich auf die Binnenwasserstraßen, die für jedes Hausboot entsprechend vereinbart sind.
  • Der Mietvertrag beinhaltet die Bootsnutzung zum Zwecke der Erholung und Wasserwanderung. Mit der Buchung erkennt der Charterer die Bedingungen für sich und die mitreisenden Personen an.

 

  1. Reservierung
  • Eine Reservierung und ein Vertrag werden nur gültig, wenn der Vercharterer den vom Charterer unterzeichneten Vertrag erhalten hat und wenn der Charterer den vom Vercharterer unterzeichneten Vertrag bekommen hat.
  • Die Buchungsanfrage hält der Vercharterer 7 Tage aufrecht. Mit Eingang des unterschriebenen Vertrages und mit Eingang Ihrer Zahlung wird Ihre Buchung fest. Buchungen, die vom Charterer nicht innerhalb von 7 Tagen entsprechend bestätigt werden, werden durch das Buchungssystem automatisch gelöscht.

 

  1. Preise und Zahlungsfälligkeit
  • In der Buchungsbestätigung ist der Gesamtmietpreis ausgewiesen. Im Mietpreis sind die vereinbarten Leistungen einschließlich des Boots mit Ausstattung laut Inventarliste und die gebuchten Extras enthalten.
  • Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Charterpreises ist innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Buchungsbestätigung zu leisten. Der Restbetrag ist 6 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig. Bei Buchungen welche weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt erfolgen, ist der Charterpreis sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen sind per Überweisung auf das Bankkonto des Vercharterers zu leisten. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren.
  • Die Stornierung bei Nichtzahlung ist dem Rücktritt vom Vertrag gleich zu setzen. Die Kosten für die Stornierung trägt der Mieter entsprechend der unter Punkt 4 ausgewiesenen Stornierungskosten.

 

  1. Stornierung / Vertragsrücktritt
  • Der Charterer ist berechtigt, vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen vom Chartervertrag zurückzutreten. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter entstehen folgende Stornierungskosten:
  • 50% des Charterpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens weniger als 6 Wochen vor Reiseantritt;
  • 90% des Charterpreises bei Eintreffen des Rücktrittsschreibens weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt.
  • Kann das Hausboot weiterverchartert werden, behält sich der Vercharterer vor, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 150,- € zu erheben.

 

  1. Bootsübergabe
  • Die Übernahme erfolgt ab 13.00 Uhr am Anreisetag.
  • Durch den Vercharterer wird das Hausboot in einem technisch einwandfreien, betriebsbereiten, vollgetankten, sauberen Zustand übergeben. Der Charterer erhält während der Übergabe eine Einweisung in das Hausboot und dessen Benutzung. Charterer und Vercharterer prüfen das Hausboot und dessen Einrichtung vor Fahrtantritt gemeinsam auf Schäden und dokumentieren diese. Sollte während der Fahrt an Bord etwas beschädigt werden, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer umgehend über die entstandenen Schäden zu informieren.
  • Die von Beiden zu unterzeichnenden Check-/ Inventarliste (Übergabeprotokoll) werden Bestandteil des Vertrages. Mit der Unterzeichnung bestätigen beide Vertragspartner die ordnungsgemäße Übergabe des Bootes.
  • Vorhandene versteckte Mängel am Boot oder an der Ausrüstung berechtigen den Charterer nicht, den Charterpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vercharterer bekannt.
  • Das Hausboot wird zum Charterbeginn sauber, mit gefüllten Tanks für Wasser und Treibstoff, sowie ausreichend Gaskartuschen übergeben. Bei Fahrtende wird der Verbrauch des Benzins und der Gaskartuschen (pro Stück 2,00 €) abgerechnet.

 

  1. Unverfügbarkeit des Bootes/ Haftung des Vercharterers
  • Ist das Hausboot durch vom Vercharterer nicht zu vertretende Umstände oder infolge höherer Gewalt, nicht verfügbar, sollte der bestehende Chartervertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden und der Charterer erhält alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Ansprüche des Charterers gegenüber dem Vercharterer sind daraus ausgeschlossen.
  • Der Vercharterer ist nicht verantwortlich für Schifffahrtbeschränkungen, Unterbrechungen oder Beschränkungen in Notfällen sowie Hoch- und Niedrigwasser, Streik o.ä.

 

  1. Kaution
  • Der Charterer hinterlegt vor Übernahme des Hausbootes eine Kaution in Höhe von 250,00 € in bar (siehe Chartervertrag).
  • Der Vercharterer kann einen Teil des Betrages oder den Gesamtbetrag einbehalten, wenn Schäden an dem Hausboot verursacht wurden, wenn das Hausboot im stark verschmutzen Zustand zurückgegeben wird, wenn die Ausstattung verloren, gestohlen oder beschädigt ist, oder einem Dritten Schaden zugefügt wurde, so dass die Haftung des Vercharterers als Besitzer des Hausbootes in Anspruch genommen wird.

 

  1. Pflichten des Charterers
  • Der Bootsführer muss volljährig sein. Er ist gesamtschuldnerisch mit dem Charterer für den Mietgegenstand verantwortlich. Der Vercharterer behält sich das Recht vor, dem Charterer die Verfügung über das Hausboot zu verweigern für den Fall, dass der Bootsführer (auch nach Ablegen der Einweisung) nicht die vorausgesetzte Eignung zum Führen eines Hausbootes besitzt. In diesem Fall wird der Chartervertrag zum Nachteil des Charterers aufgekündigt. Die Chartergebühr ist trotzdem fällig, es sei denn, der Vercharterer findet einen Ersatzcharterer. Dann wird nur eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro fällig.
  • Benutzung: Der Charterer verpflichtet sich, das Hausboot wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu handhaben. Den Vorschriften von Behörden muss Folge geleistet werden. Der Charterer ist im Falle einer Gesetzesübertretung, selbst unwillentlicher Art, den Behörden gegenüber persönlich haftbar.
  • Der Charterer verpflichtet sich Haustiere nur an Bord zu lassen, wenn dies im Chartervertrag ausdrücklich vereinbart wurde.
  • Der Charterer haftet für alle Schäden an Hausboot und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von ihm oder seiner Crew verursacht werden, nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind und nicht von den Versicherungen reguliert werden.
  • Weiter verpflichtet sich der Charterer Grundberührungen dem Vercharterer bei der Rückgabe des Hausbootes zu melden.
  • Treten während der Charterperiode Schäden am Hausboot auf, so hat der Charterer den Vercharterer sofort telefonisch zu informierten, um mit ihm die Zweckmäßigkeit der Reparatur abzustimmen.
  • Der Charterer muss Reparaturen an Schäden, die während eines Törns auftreten, veranlassen, wenn die Besatzung gefährdet ist, die Seetüchtigkeit des Hausbootes beeinträchtigt ist, der Schaden größer werden kann oder die pünktliche Rückkehr gefährdet ist.

 

  • Unfälle und Havarien müssen umgehend der nächsten Hafen- oder Polizeibehörde gemeldet werden. Dabei sind die Personalien, sowie Schiffstypen und die Namen aller Havariebeteiligten festzuhalten. Der Charterer fasst darüber einen kurzen schriftlichen Bericht mit Skizze ab, den alle Havariebeteiligten unterzeichnen. Dieser Bericht wird bei der Rückkehr dem Vercharterer übergeben. Erfüllt er diese Verpflichtung nicht, kann er für den Havarieschaden haftbar gemacht werden.
  • Kosten für die Behebung von Verschleißschäden und nicht verschuldeter Schäden werden gegen Quittung vom Vercharterer erstattet. Die ausgewechselten Teile sind dem Vercharterer zu übergeben. Der Vercharterer muss aber auch hier vor einer Reparatur telefonisch sofort unterrichtet werden.
  • Alle anderen Schäden, sowie Aufwendungen für abhanden gekommene Ausrüstungsgegenstände trägt der Charterer, soweit nicht von einer Versicherung Ersatz geleistet wird. In solchen Fällen ist der Vercharterer berechtigt bei Rückgabe des Hausbootes die Kaution ganz oder teilweise einzubehalten bzw. einen Vorschuss zu verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche des Vercharterers sind nicht ausgeschlossen, z.B. wenn eine Havarie oder vom Chartergast zu verantwortende versteckte Mängel verschwiegen werden.
  • Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht unterzuvermieten. Die Boote dürfen nicht mit mehr Personen, wie in der Buchungsbestätigung vereinbart ist, belegt werden. Gegebenenfalls sind die Mehrkosten für zusätzlich mitfahrende oder bewohnende Personen mit dem Vercharterer abzustimmen. Belegen, ohne Rücksprache mit dem Vercharterer, mehr Personen das Boot, ist dieser berechtigt Mehrkosten geltend zu machen und mit der Kaution zu verrechnen.
  • Der Mieter darf das vor Anker liegende Boot nicht unbeaufsichtigt lassen und es in keine Situation bringen, aus der es nur mit fremder Hilfe befreit werden kann. Eventuell entstehende Kosten (z.B. Bergungslohn etc.) gehen zu Lasten des Mieters, sofern die Versicherung nicht eintritt. Das an Land festgemachte Boot ist fachgerecht zu vertäuen und vor dem Verlassen abzuschließen.
  • Der Charterer ist verpflichtet, sich exakt an die Bordbücher und Bedienungsanleitungen zu halten und sich über Gesetze, Regelungen, Wassertiefen und Brückendurchfahrtshöhen des Fahrgebietes sachkundig zu machen.
  • Eine Nutzung des Bootes zu Wettkämpfen und Sportzwecken ist nicht gestattet. Fahrten ab Windstärke 4, sowie das Fahren des Hausbootes bei unsichtigem Wetter sind nicht gestattet.
  • Das Schleppen und Bergen eines anderen Wasserfahrzeuges sowie Nachtfahrten sind aus versicherungstechnischen Gründen untersagt und bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vercharterer.

 

  1. Rücknahme des Hausbootes
  • Die Rückgabe hat bis 10.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Das Boot wird von Ihnen aufgeräumt und gereinigt übergeben. Wird das Boot nicht im grundgereinigten Zustand zurückgegeben, werden dem Mieter die zusätzlichen Kosten nach Aufwand der Grundreinigung berechnet, mindestens jedoch 50,00 Euro.
  • Bei der Rücknahme prüft der Vercharterer das Hausboot erneut und ist berechtigt, alle nicht zuvor dokumentierten Schäden, wie unter „10. Haftung“ beschrieben, zu berechnen.
  • Der Charterer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Rückgabe pünktlich erfolgt. Bei verspäteter Rückgabe wird durch den Vercharterer EUR 30,- je angefangene Stunde in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der vereinbarten Charterzeit verpflichtet sich der Charterer zur Fortzahlung des Charterpreises sowie sonstiger durch die Überschreitung entstehender Kosten. Sollte durch die Überschreitung ein Anschlusscharter verloren gehen, haftet der Charterer für den entstandenen Schaden.

 

  1. Haftung/ Versicherung

Haftpflicht (Schäden an fremden Booten etc.):

  • Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Bootsführers, soweit nicht Versicherungsschutz über eine Privat-Haftpflichtversicherung besteht. Der Charterer ist im Falle eines Haftpflichtschadens verpflichtet, den Nachweis eines fehlenden Versicherungsschutzes schriftlich zu erbringen (Erklärung des Charteres oder seiner Versicherung).

 

Kaskoversicherung (Schäden am Hausboot):

  • Das Boot ist vollkaskoversichert bei einer Selbstbeteiligung von 750,00 €. Die Höhe der Kaution beträgt 250,00 €.
  • Verursacht der Charterer einen größeren Schaden, haftet er auch über die Kaution hinaus bis zur Höhe der Selbstbeteiligung, also bis 750,00 €!
  • Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig (z.B. wegen Trunkenheit) verursacht werden, haftet der Charterer in voller Höhe.
  • Die abgeschlossene Versicherung haftet nicht bei Unfällen von an Bord befindlichen Personen sowie für den Verlust von zur Bootsausrüstung gehörenden Gegenständen.
  • Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Das Auftreten von Mängeln ist auch bei bester Pflege und Wartung nicht auszuschließen und begründet, sofern keine wesentliche Beeinträchtigung in der Gesamtnutzung des Bootes vorliegt, weder Regressanspruch gegen den Vercharterer noch eine Kürzung des Charterpreises oder einen Vertragsrücktritt.
  • Der Charterer und seine Begleiter nutzen das Hausboot und sein Zubehör auf eigene Gefahr. Ansprüche jeder Art gegen den Vercharterer aus Schäden, die dem Charterer oder seinen Begleitern während der Nutzung durch das Hausboot, Teile des Hausbootes oder des Zubehörs entstehen, sind ausgeschlossen.
  • Des Weiteren ist jegliche Haftung für den Verlust oder Schäden an persönlichen Gegenständen des Charterers oder dessen Begleitern ausgeschlossen. Für die Richtigkeit des eventuell überlassenen Kartenmaterials und die Anzeigengenauigkeit der Instrumente übernimmt der Vercharterer keine Gewähr.

 

  1. Vertragsänderungen und Gerichtsstand

Das Amtsgericht Neuruppin gilt als Gerichtsstand. Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile des Vertrages durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, so behalten die übrigen Teile des Vertrages ihre Gültigkeit.

 

 

 

Stand: 01.06.2017

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